Seit Juni 1998 ist die Baustellenverordnung BaustellV in Kraft. Mit ihr werden Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Aufgabenbereich des Bauherren übertragen. Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Er ist deshalb sowohl während der Planung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmassnahmen verpflichtet.
Information für Bauherren
Aus der Baustellenverordnung ergeben sich für den Bauherrn-in Abhängigkeit vom jeweiligen Bauvorhaben-folgende Pflichten:
Die Baustellenverordnungdient der wesentlichenVerbesserungvon Sicherheit undGesunheitsschutzder Beschäftigtenauf Baustellen.
Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde
Bestellen eines Koordinators
Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage