Seit Juni 1998 ist die Baustellenverordnung BaustellV in Kraft.
     Mit ihr werden Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
     in den Aufgabenbereich des Bauherren übertragen.
     Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben.
     Er ist deshalb sowohl während der Planung eines Bauvorhabens
     als auch bei der Koordinierung der Bauausführung
     zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung
     verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmassnahmen verpflichtet.

Information für Bauherren

Aus der Baustellenverordnung ergeben sich für den Bauherrn
-in Abhängigkeit vom jeweiligen Bauvorhaben-
folgende Pflichten:
    Die Baustellenverordnung
    dient der wesentlichen
    Verbesserung
    von Sicherheit und
    Gesunheitsschutz
    der Beschäftigten
    auf Baustellen.
    • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
    • Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde
    • Bestellen eines Koordinators
    • Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
    • Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage